AGB Drucken E-Mail

sky works event design gmbh
Bachstrasse 29
8912 Obfelden

 

1.       Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Mieter. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von sky works event design gmbh schriftlich bestätigt worden sind.



2.       Der Mieter muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt sein. Sonst ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder des Beirats (Vormund) erforderlich. Bei Warenabholung muss ein Ausweis vorgelegt werden und gegebenenfalls eine Kopie hinterlegt werden. Zudem kann ein Depotbetrag verlangt werden.



3.       Grundsätzlich ist der volle Mietbetrag in bar bei Abholung der Mietware zu bezahlen, sonst kann die Warenausgabe verweigert werden. Bei grösseren Auftragssummen kann der Vermieter eine Vorauszahlung bereits bei Vertragsabschluss verlangen. Andere Zahlungskonditionen nur nach Absprache mit sky works event design gmbh.



4.       Die Mietgeräte mit allen ihren Bestandteilen bleiben Eigentum von sky works event design gmbh. Die Mietware ist unversichert. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Magazinausganges bis zum Zeitpunkt des Magazineingangs und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung oder Bedienung, äussere Einflüsse, Drittpersonen, Verlust, Diebstahl und übermässigen Verschleiss oder Wertverminderung, die nicht auf den normalen Gebrauch zurückzuführen sind). Wir empfehlen bei einer Versicherungsanstalt eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Wir behalten uns alle Rechte vor, bei beschädigten, verlorenen, gestohlenen oder verschmutzten Waren den Mieter voll haftbar zu machen. Die Mietware darf nur in einem geschlossenen Fahrzeug, vor Wasser etc. geschützt, transportiert werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietware ausreichend vom Publikum abzuschirmen und vor allem bei Openair Veranstaltungen keinen Niederschlägen, keinerlei Feuchtigkeit sowie keiner Verschmutzung auszusetzen.



5.       Alle Mietpreise gelten für Selbstabholer für max. 48h von der Warenausgabe bis zur Rücknahme im sky works event design gmbh Lager Obfelden (ZH). Bei Vollservice-Mieten gelten die Preise für einen Anlasstag. Preise für längere Mietdauer gemäss Mietpreisberechnungstabelle. Auf- und Abladen ist Sache des Mieters. Sämtliche weitere anfallende Kosten werden vom Mieter getragen. Transport, Montage, Bedienung, Demontage durch  sky works event design gmbh nur gegen Aufpreis. Sämtliche anfallende Spesen werden vom Mieter getragen.



6.       Die im Mietvertrag festgesetzte Mietdauer darf nicht überschritten werden. Jeder weitere Tag wird gemäss der Mietpreisberechnungstabelle verrechnet. Ebenfalls kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 30% des Gesamtbetrages (bei Beträgen unter Fr. 100.- pauschal Fr. 30.-) erhoben werden. Mietausfälle, die durch verspätete Rückgabe von Mietgegenständen entstehen, werden dem schuldhaften Mieter voll verrechnet. Eine reguläre Verlängerung der Mietzeit ist nach Absprache meist möglich. Bitte informieren Sie uns rechzeitig per Telefon.



7.       Die Mietware wird durch uns bei Rückgabe getestet und gewartet und ist somit für die nächste Vermietung betriebsbereit. Der Mieter hat das Recht, sich die Ware bei Abholung vorführen und erklären zu lassen. Er bestätigt durch unterzeichnen des Mietvertrages, dass er die Geräte geprüft und für einwandfrei befunden hat, sowie alle auf dem Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstände erhalten zu haben. Nachträglich erklärte Mängel können von sky works event design gmbh nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und der technischen Kontrolle anlässlich der Rückgabe, anerkennt der Mieter die von sky works event design gmbh erstellte Bestandaufnahme.


8.       Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Der entstehende Mietausfall kann dem Mieter ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Jede Art von Änderung an den Geräten durch den Mieter oder Dritte ist untersagt. Die Kosten zu Wiederherstellung des Ursprungzustandes werden dem Mieter belastet. Allenfalls notwendige Reparaturen während der Mietzeit müssen sky works event design gmbh oder einer von sky works event design gmbh bezeichneten Firma übergeben werden. Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Kunden.


9.       sky works event design gmbh behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten und Flightcases Werbung in angemessener Grösse anzubringen. Die Firmenlogos, Schriftzüge und Beschriftungen dürfen durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.


10.    Falls die gewünschte Mietware bei Abholung nicht vorhanden ist (in Reparatur oder vom Vormieter nicht rechtzeitig retourniert), ist sky works event design gmbh bemüht, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen, sowie den Mieter frühstmöglich zu benachrichtigen. Für fehlende Mietware kann sky works event design gmbh nicht haftbar gemacht werden. Allfällige Defekte sind unvorhersehbar, daher wird der Mieter, in Abänderung §255 Abs. 2 OR, ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung verzichten.


11.    Der Mieter hat bei vorzeitigem Rücktritt vom Mietvertrag bis 30 Tage vor dem Termin pauschal 25% bis 10 Tage 50% des Mietpreises zu bezahlen. Für jeden späteren Tag des Rücktritts hat der Mieter weitere 5% des vertraglich vereinbarten Mietbetrags zu bezahlen.


12.    Die von uns vermieteten Geräte sind für den professionellen Einsatz bestimmt. Sie dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden. Für Personen und Sachschäden übernehmen wir keine Haftung. Alle Geräte sind von uns Sicherheitsgeprüft und können zusätzlich mit FI-Schutzschaltern gesichert werden. Aufgehängte Geräte sind immer genügend zu sichern. Für die Einhaltung der aktuell gültigen Schallpegelgrenzwerte ist der Mieter verantwortlich.


13.    Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte, SUISA-Gebühren und jede Art von Aufführungslizenzen besorgt sich der Mieter selbst und auf eigene Rechnung.


14.    Der Mieter erklärt sich durch seine Unterschrift mit den Mietbedingungen einverstanden. Bei Streitfällen, welche in diesen Bedingungen nicht angesprochen werden, beziehen wir uns automatisch auf das schweizerische Obligationenrecht (OR) §253-§274. Diese Mietbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen sky works event design gmbh und Mieter unterstehen schweizerischem Recht. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Mietbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischem Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.